Skip to main content

Einsparpotenzial

Kosteneinsparung durch den Umstieg auf E-Mobilität.

BAFA Förderung:
Umweltbonus von 6.750 € sichern.*

Das aCar ist nicht nur ökologisch ein Highlight. Mit dem Kauf des Elektronutzfahrzeugs bieten sich jede Menge Einsparungsmöglichkeiten. 

Allein schon bei der Anschaffung sparen Sie bis zu 6.000 € durch den BAFA Umweltbonus*.

Sonderabschreibung**

Zudem wurde für elektrische Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt – zusätzlich zur regulären Abschreibung.

Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet. Diese Regelung gilt für rein elektrische Liefer- oder andere Nutzfahrzeuge im Jahr der Anschaffung bei gewerblicher Nutzung.

Steuerbefreiung bis 2030

Elektrofahrzeuge bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-PKW.

Versicherung

Es besteht die Möglichkeit, von Öko-Tarifen zu profitieren. Zahlreiche Versicherungen beinhalten hier Vergünstigungen für umweltfreundliche Fahrzeuge.

Mit dem umfassenden Versicherungsvergleich der Allianz finden Sie die günstigste Autoversicherung für Ihr Elektroauto.

Robust. Wartungsarm. Langlebig

Keine Spritkosten, kein Ölwechsel, keine Wartung der Abgasanlage.

Dank seines einfachen technischen Aufbaus entfallen beim aCar viele Bauteile, die verschleißen können.

*

 Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von < 40.000 €: 6.750 € (4.500 € Bundeszuschuss zuzüglich 2.250 € Hersteller-Anteil); Umweltbonus bei einem Nettolistenpreis von > 40.000 €: 6.000 € (3.000 € Bundeszuschuss zuzüglich 1.500€ Hersteller-Anteil); gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Nähere Infos zum Umweltbonus: www.bafa.de/umweltbonus

**Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Steuerberater.
Nähere Infos zur Sonderabschreibung

Probefahrt
Konfigurator
Kontakt