Nachhaltigkeit ist ein langfristiger strategischer Erfolgsfaktor, nicht nur für die EVUM Motors GmbH, sondern auch für die Lieferanten und Zulieferer. Wir fühlen uns als Unternehmen der Idee der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dies bringen wir im täglichen Handeln und Denken – auch in unserem Unternehmensleitbild – zum Ausdruck.
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten formuliert daher Mindeststandards und definiert die Mindestanforderungen an unsere Lieferanten: die Einhaltung international anerkannter Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die Achtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, die Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie vorsorgenden Umweltschutz sowie die Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten.
Wir erwarten außerdem, dass unsere direkten und indirekten Lieferanten, die Einhaltung dieser Richtlinie durch ihre Unterauftragnehmer und -Lieferanten sicherstellen. Sie sind aufgefordert, die Inhalte dieser Richtlinie an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weiterzugeben und deren Einhaltung aktiv zu fördern.
Des weiteren müssen alle Geschäftsaktivitäten innerhalb der Lieferkette die lokalen Gesetze erfüllen. Wenn nationale gesetzliche Regelungen, internationale Gesetzesbestimmungen, Branchenstandards und die vorliegende Richtlinie das gleiche Thema behandeln, sind stets die jeweils strengeren Bestimmungen anzuwenden.
Ziel dieser Richtlinie zur Nachhaltigkeit ist daher die Festlegung eines gemeinsamen Leistungsstandards, Aufklärungsarbeit und das Engagement für einen verantwortungs-bewussten Geschäftsbetrieb.
In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO- Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig verbracht werden müssen, und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.
Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.
Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologie geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung – zu.
Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoffmanagement einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.
Alle entlang der Lieferkette sollten sich zum Ziel setzen, den Energieverbrauch der Unternehmung weiter zu senken und damit Klima und wertvolle Ressourcen zu schonen. Gleichzeitig sollte bei der Produktion und Lieferung die ständige Reduzierung der Treibhausgase verringert werden, durch Ausbau und / oder Erweiterung der Produktionsstandorte oder Lieferflotten. Auch bei Einkauf des Energiebedarfs muss durch Optimierungsmaßnahmen der Bedarf an CO2-armen Energieeinkauf ausgeglichen sein.
In allen Phasen der Produktion und Lieferkette, sollte bei dem Einsatz von Wasser, zirkuläre System zum Einsatz kommen, so dass die Wasserrecyclingrate erhöht werden kann umso die Umwelt zu schonen und den wertvollen Frischwasserverbrauch nachhaltig zu reduzieren.
Durch den nachhaltigen Einsatz von modernen Filtersystem oder chemischen Zusätzen, soll die Luftqualität während der gesamten Lieferkette verbessert werden.
Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.
Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlechtes, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.
Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.
Diese Richtlinie muss in der lokalen Sprache in den Einrichtungen der Geschäftspartner ausgehängt oder den Mitarbeitern in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden.